Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

Befreiung von Eintragungsgebühren Im Nationalrat wurde eine bis 30.06.2026 befristete Gebührenbefreiung der gerichtlichen Eintragungsgebühren für den Erwerb von Eigentum aber auch für damit in Zusammenhang stehende Pfandrechte beschlossen. Dadurch erspart man sich die ansonsten für die Eintragung von Eigentum im Grundbuch anfallenden Gebühren in Höhe von 1,1 % vom Kaufpreis oder in manchen Fällen 1,1 % vom 3-fachen Einheitswert. Weiters erspart man sich die für Pfandrechte ansonsten anfallende Eintragungsgebühr in Höhe von 1,2 %…

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