Schenkungsanrechnung auf den Pflichtteil auch bei abstrakt Pflichtteilsberechtigten
Um Pflichtteilsberechtigte zu schützen, sieht das Gesetz vor, dass Schenkungen vom Verstorbenen an eine beliebige Person im Verlassenschaftsverfahren grundsätzlich anzurechnen sind. Der Wert des Schenkungsgegenstandes wird dem Verlassenschaftsvermögen sodann fiktiv hinzugezählt, auch wenn dieser Vermögenswert tatsächlich nicht mehr im Vermögen des Verstorbenen Geschenkgebers vorhanden war. Die Anrechnung von Schenkungen an Dritte kann für den Zeitraum von 2 Jahren vor dem Tod des Geschenkgebers durch benachteiligte Pflichtteilsberechtigte beantragt werden. Die Anrechnung von Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte…