Die Anrechnung von Eigeneinkommen auf Kindesunterhalt
Eigeneinkommen von unterhaltspflichtigen Kindern ist grundsätzlich vom Unterhaltsanspruch in Abzug zu bringen. In welcher Höhe der Abzug erfolgt hängt davon ab, ob sich der unterhaltspflichtige Elternteil in einfachen oder überdurchschnittlichen Lebensverhältnissen befindet. Überdurchschnittliche Lebensverhältnisse werden dann angenommen, wenn der nach der Prozentmethode ermittelte Kindesunterhaltsanspruch über dem Regelbedarf des Kindes liegt. Vom Obersten Gerichtshof (OGH) wurden unterschiedliche Berechnungsformeln für die Anrechnung von Eigeneinkommen entwickelt. Bei überdurchschnittlichen Lebensverhältnissen des unterhaltspflichtigen Elternteils berechnet sich der Restgeldunterhaltsanspruch wie…