HONORAR

Die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos. Diese kann beispielsweise per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Anhand einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens kann ich Ihnen bereits mitteilen, ob und unter welchen Bedingungen ich Sie unterstützen kann. Sofern Sie dies wünschen, vereinbaren wir anschließend einen Besprechungstermin. Gerne stehe ich auch virtuell zur Verfügung, zum Beispiel über Microsoft Teams.

Ich verrechne meine Leistungen fair und transparent. Abhängig von Ihrem konkreten Anliegen vereinbaren wir entweder
  • ein Pauschalhonorar,
  • die Verrechnung nach Stundensatz oder
  • die Verrechnung nach Tarif (Rechtsanwaltstarifgesetz oder Allgemeine Honorarkriterien).

  • Verfügen Sie über eine Rechtschutzversicherung, übernehme ich gerne die komplette Abwicklung.

    KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

    Nützen Sie die Möglichkeit eines ersten kostenlosen Beratungsgespräches im Rathaus der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien jeden zweiten Dienstag im Zeitraum zwischen 16 und 19 Uhr nach telefonischer Vereinbarung.

    Die kostenlose Beratung ist auf 15 Minuten beschränkt.

    Nächste Termine

    01. Okt 2024   08. Okt. 2024
    15. Okt. 2024  29. Okt. 2024
    12. Nov. 2024  26. Nov. 2024

    Pauschale

    Sofern der voraussichtliche Aufwand einer rechtlichen Angelegenheit im Vorhinein für mich abschätzbar ist, empfehle und biete ich ein Pauschalhonorar auf Basis des voraussichtlichen Aufwandes. In diesem Fall liegt das Kostenrisiko bei mir, falls sich der Aufwand im Nachhinein größer herausstellen sollte. Ihr Vorteil liegt darin, dass Sie genau wissen, was auf Sie zukommt und Sie keine Angst vor unvorhersehbaren Kosten haben müssen. Ein Pauschalhonorar kann beispielsweise für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder für die Verfassung eines Vertrages vereinbart werden. Aber auch ein Erstgespräch in der Dauer von ungefähr einer Stunde biete ich zu einer Pauschale von EUR 240,00 (inkl. 20 % USt.) an.

    Verrechnung nach Stundensatz

    In bestimmten Rechtsgebieten oder wenn der voraussichtliche Aufwand nicht eindeutig vorhersehbar ist, verrechne ich die von mir erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand mit einem Stundensatz in Höhe von 360,00 Euro (inkl. 20 % USt.). Üblicherweise kann ich Ihnen eine grobe Einschätzung über die zu erwartenden Kosten geben. Die kleinste verrechenbare Einheit beträgt 5 Minuten.

    Verrechnung nach Tarif

    Die Verrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) erfolgt üblicherweise in gerichtlichen Verfahren. Die Kosten bemessen sich anhand des Streitwertes. Für diesen werden je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Ansätze herangezogen.

    Für den Fall des Obsiegens in einem gerichtlichen Verfahren hat die unterliegende Partei der obsiegenden Partei grundsätzlich die Kosten nach dem RATG zu ersetzen, wobei es auch Ausnahmen gibt.