Ab in den Urlaub – mit minderjährigem Kind!

Der Reisepass bei getrennt lebenden Eltern ist häufig ein Streitthema.

Sofern die Eltern – wie dies oft der Fall ist – die gemeinsame Obsorge für das Kind innehaben, stellt sich die Frage, wer den Reisepass für das minderjährige Kind aufbewahren darf und ob jeder Elternteil jederzeit Auslandsreisen unternehmen darf.

Das Recht über den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen, zum Beispiel eine Auslandsreise zu unternehmen, steht nicht nur dem Elternteil zu, der das Kind überwiegend betreut, sondern hat jeder Elternteil stets mit dem anderen obsorgeberechtigten Elternteil Einvernehmen hinsichtlich der geplanten Auslandreise herzustellen. Dieses sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht eines jeden obsorgeberechtigten Elternteils schließt auch die Berechtigung mit ein, die Reisedokumente für das Kind innezuhaben. Bei gemeinsamer Obsorge sind also grundsätzlich beide Elternteile berechtigt, die Reisedokumente für das Kind zu verwahren. Da meist aber nur ein Reisepass vorhanden ist, haben die Eltern auch diesbezüglich Einvernehmen herzustellen.

Wenn eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich einer Auslandreise oder hinsichtlich der Aufbewahrung der Reisedokumente nicht erzielt werden kann, kann allenfalls eine Entscheidung durch das Gericht beantragt werden.

Zusammengefasst bedeutet die Innehabung der Reisedokumente eines minderjährigen Kindes nicht automatisch auch, ins Ausland verreisen zu dürfen, ohne sich mit dem anderen obsorgeberechtigten Elternteil abgestimmt zu haben.