Fluggastentschädigung

Flugverspätung – Was steht mir zu?

Wer kennt es nicht? Man freut sich auf den anstehenden Urlaub und erfährt erst am Flughafen, dass der Flug Verspätung hat oder überhaupt storniert wurde.

Nach den Bestimmungen der Fluggastrechteverordnung stehen Ihnen im Fall von erlittenen Flugausfällen und -verspätungen Entschädigungszahlungen bis zu EUR 600,00 zu. Voraussetzung ist, dass der Abflug aus einem EU-Mitgliedstaat mit einer beliebigen Airline oder die Ankunft in das EU-Gebiet mit einer Fluglinie mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat erfolgte.

Bei Flugverspätungen haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist. Bei Flügen bis zu 1500 km beträgt die Entschädigung EUR 250,00 bei Flügen innerhalb der EU über 1500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km beträgt die Entschädigung EUR 400,00. Bei Flügen über 3500 km beträgt die Entschädigung EUR 600,00.

Bei kurzfristigen Flugausfällen besteht die Wahl zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung zum Zielort. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wie bei Verspätungen. Die Fluggesellschaft kann sich von einer Entschädigungsleistung nur dann befreien, wenn diese nachweist, dass der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch bei Einhaltung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Im Jahr 2021 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein innerbetrieblicher Streik grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Umstände zu werten ist (EuGH, Urt. v. 23.3.2021, C-28/20 – Airhelp/SAS).

Der Anspruch auf Entschädigung ist direkt bei der den Flug ausführenden Airline geltend zu machen. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen wie Flugtickets, Buchungsbestätigungen und Mitteilungen der Airline aufzubewahren und sich zu notieren, wann die tatsächliche Ankunft am Zielort war.