Testament

Kann ich mein Testament selbst schreiben?

Mit einem Testament kann ich darüber bestimmen, was mit meinem Vermögen nach meinem Tod passieren soll. Die gängigste Variante ist die Errichtung eines Testaments bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar. Dieses wird üblicherweise computergeschrieben verfasst (fremdhändig) und bedarf der Unterschrift von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, das Testament selbst (eigenhändig) zu verfassen. Hierfür muss das Testament selbst geschrieben und auch eigenhändig unterschrieben sein. Außerdem empfohlen ist die Beifügung von Ort und Datum der Errichtung, falls bereits letztwillige Verfügungen aus der Vergangenheit bestehen. Zeugen sind beim eigenhändigen Testament nicht erforderlich.

Im Testament können sodann ein oder mehrere Erben eingesetzt werden und zugleich auch bestimmte Gegenstände bestimmten Personen zugewiesen werden.

Mit einem Testament können Sie fast frei über ihr gesamtes Vermögen verfügen. Die Grenze stellt jedoch das Pflichtteilsrecht dar. Bestimmte Personen, die sogenannten Pflichtteilsberechtigten, können grundsätzlich nicht vom Erbe ausgeschlossen werden. Das ist üblicherweise der Ehegatte und die Nachkommen. Den Pflichtteilsberechtigten steht die Hälfte des gesetzlichen Erbenanspruchs zu.