Vorsorgevollmacht

Brauche ich das? Schneller als man denkt, tritt ein Vorsorgefall ein. Darunter versteht man den Verlust der Entscheidungsfähigkeit. Mit einer Vorsorgevollmacht kann geregelt werden, wer mich in diesem Fall vertreten soll. Dies kann eine, aber auch mehrere Personen sein. Der Vorteil liegt darin, dass ich mir diese Person selbst aussuchen kann und mir diese nicht durch das Gesetz oder das Gericht vorgegeben wird. Außerdem unterliegt die bevollmächtigte Person einer wesentlich geringeren gerichtlichen Kontrolle als ein…

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Besitzstörungsklage

Abzocke durch Androhung einer Besitzstörungsklage? Unternehmen, wie zum Beispiel „Zupf Di“, werben mit Provisionen für mögliche Besitzstörungshandlungen, die von Personen gesichtet werden. Diese Personen werden aufgefordert, Bilder von der Besitzstörungshandlung zu machen und dem Unternehmen zu übermitteln. Anschließend wird der Besitzer kontaktiert und dessen Besitzstörungsansprüche geltend gemacht. Dabei geht es offenbar  weniger um die Beseitigung der Besitzstörungshandlung oder deren zukünftige Unterlassung, sondern vielmehr darum, Geld damit zu verdienen. Schließlich werden die Störer aufgefordert, neben…

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Fluggastentschädigung

Flugverspätung - Was steht mir zu? Wer kennt es nicht? Man freut sich auf den anstehenden Urlaub und erfährt erst am Flughafen, dass der Flug Verspätung hat oder überhaupt storniert wurde. Nach den Bestimmungen der Fluggastrechteverordnung stehen Ihnen im Fall von erlittenen Flugausfällen und -verspätungen Entschädigungszahlungen bis zu EUR 600,00 zu. Voraussetzung ist, dass der Abflug aus einem EU-Mitgliedstaat mit einer beliebigen Airline oder die Ankunft in das EU-Gebiet mit einer Fluglinie mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat erfolgte. Bei Flugverspätungen…

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ZUPF DI – oder doch nicht?

Das Geschäftsmodell von Zupf Di könnte nun ein Ende haben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit Beschluss vom 25.01.2024 (4 Ob 5/24z) entschieden, dass das von Zupf Di betriebene Abmahnwesen in Besitzstörungsangelegenheiten rechtswidrig ist.  Zupf Di lockt Kunden mit einer Provision von EUR 200,00, wenn diese ein Foto einer möglichen Besitzstörungshandlung (zum Beispiel das Parken vor einer Einfahrt) übermitteln. Zupf Di fordert dann vom Störer einen Betrag von EUR 399,00 und verzichtet im Gegenzug auf die Einbringung einer Besitzstörungsklage. Dieses…

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