Der Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder
Die Unterhaltspflicht der Eltern endet grundsätzlich mit der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes und ist nicht vom Alter des Kindes abhängig. Selbsterhaltungsfähigkeit ist dann gegeben, sobald dem Kind die für eine angemessene Lebensführung erforderlichen Mitteln aus den Erträgen seines Vermögens oder aus einer Erwerbstätigkeit zur Verfügung stehen. Hierfür bietet der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen eine Orientierungshilfe. Das Kind hat sich allerdings jedes Eigeneinkommen auf den Unterhaltsanspruch anrechnen zu lassen, sodass sich der Unterhaltsanspruch in diesem Fall…